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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesetzliche Grundlage

Die angebotenen Ausbildungen entsprechen den Anforderungen der Schweizer Tierschutzgesetzgebung und werden gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durchgeführt.

FBA Tierbetreuung / Tierheim

Die Ausbildung «FBA Betreuungspersonal Tierheim» erfüllt die Anforderungen gemäss Art. 102 Abs. 2 TSchV für verantwortliche Personen in Tierheimen mit bis zu 19 Pflegeplätzen sowie in anderen bewilligungspflichtigen Tierbetreuungsbetrieben.

FBA Heimtierzucht

Die Ausbildung «FBA Heimtierzucht» erfüllt die Anforderungen für Personen, welche eine bewilligungspflichtige gewerbsmässige Heimtierzucht betreiben, gemäss den Vorgaben der Tierschutzverordnung (TSchV), insbesondere Art. 101c TSchV.

Die Ausbildungen gelten als fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) gemäss den Vorgaben des BLV.

Anmeldung

Über die Website, per e-Mail info@fbaausbildung.ch oder per Post. Nach Eingang Ihrer Anmeldung und Eingang des Kursgeldes erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Durchführung

Alle Aus- und Weiterbildungen werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Bei Unterbelegung kann das FBA Ausbildungszentrum „Ausbildungszentrum für Tiere und Menschen“ Veranstaltungen kurzfristig absagen, unterbrechen oder mit anderen zusammenlegen. Sollten einzelne Kurstage wegen krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit eines Referenten nicht durchgeführt werden können, setzt das FBA Ausbildungszentrum «Ausbildungszentrum für Tiere und Menschen» neue Termine zur Durchführung der Kurstage an.

Verantwortung, Zulassung

Alle Kurse werden in Deutsch abgehalten. Jeder Teilnehmer muss selber sicherstellen, dass er die deutsche Sprache genügend beherrscht um dem Unterricht zu folgen. Zu den Kursen FBA Tierbetreuer und FBA Züchter sind alle zugelassen die volljährig sind.

Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Absenzen

Absenzen müssen der dem Ausbildungszentrum frühzeitig gemeldet werden. Aufgrund der Vorgaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gilt für diese Ausbildung eine 100 % Anwesenheitspflicht. Fehlende Unterrichtszeiten müssen vollständig in einem Folgekurs nachgeholt werden.

Annullierung und Vertragskündigung

  • Bis 30 Tage vor Kursbeginn: kostenlos
  • 30 bis 1 Tag vor Kursbeginn: 40 % des Kursgeldes
  • Ab Kursbeginn, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Kursabbruch: 100 % des Kursgeldes

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Massgebend ist das Eingangsdatum. Krankheit, Unfall oder andere Verhinderungsgründe entbinden nicht von den Annullierungskosten. Eine Ersatzperson kann nach vorgängiger Absprache gestellt werden.

Preise

Massgebend ist der auf der Website zum Zeitpunkt der Anmeldung publizierte Preis.

Übernachtungsmöglichkeiten

Teilnehmenden wird empfohlen, sich bezüglich Unterkunftsmöglichkeiten selbstständig im Internet oder bei den örtlichen Tourismusorganisationen zu informieren.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Frauenfeld.

Wigoltingen, 15. Juni 2026